Service für Ihr Röntgensystem

Auch wenn durch die Einführung des digitalen Röntgens die Systeme vereinfacht wurden und die Betriebskosten entsprechend massiv gesenkt werden konnten, kommen moderne Anlagen nicht ohne sorgfältig ausgeführte Wartungen aus.

Des Weiteren gibt es je nach Anwendungsbereich unterschiedliche gesetzliche Vorschriften für die Wartungsintervalle und den Umfang der Wartung. Um die Leistung, Lebensdauer und Bildqualität des Röntgensystems in einem optimalen Bereich zu halten, empfehlen wir jedoch alle Wartungen aus dem folgenden Serviceplan entsprechend einzuhalten, wobei die Intervalle sowohl für die Röntgenanlage als auch das Bildempfängersystem gelten.

Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen gehen wir von uns aus fristgerecht auf unsere Kunden zu. Die empfohlenen Services können je nach Bedarf individuell von unseren Kunden in den Serviceplan aufgenommen werden.

Im Bereich der Industrieanwendungen existieren derzeit keine gesetzlichen Vorschriften betreffend Wartung und Wartungsintervalle. Nichtsdestotrotz empfehlen wir auch hier zusammen mit uns einen individuellen Serviceplan auszuarbeiten.

Bei der Inbetriebsetzung

Abnahmeprüfung

Direkt nach der Installation führen wir eine Abnahmeprüfung durch. Danach kann das System mit bestmöglicher Qualität eingesetzt werden.

Ein Jahr nach der Inbetriebsetzung

1. Konstanzprüfung

Für die vom BAG vorgeschriebene, jährliche Konstanzprüfung kommen wir automatisch auf Sie zu.

Zwei Jahre nach der Inbetriebsetzung

2. Konstanzprüfung

Für die vom BAG vorgeschriebene, jährliche Konstanzprüfung kommen wir automatisch auf Sie zu.

Drei Jahre nach der Inbetriebsetzung

3. Konstanzprüfung

Für die vom BAG vorgeschriebene, jährliche Konstanzprüfung kommen wir automatisch auf Sie zu.

Drei Jahre nach der Inbetriebsetzung

Generatorwartung

empfohlen

Vier Jahre nach der Inbetriebsetzung

4. Konstanzprüfung

Für die vom BAG vorgeschriebene, jährliche Konstanzprüfung kommen wir automatisch auf Sie zu.

Fünf Jahre nach der Inbetriebsetzung

5. Konstanzprüfung

Für die vom BAG vorgeschriebene, jährliche Konstanzprüfung kommen wir automatisch auf Sie zu.

Sechs Jahre nach der Inbetriebsetzung

Wartung mit Zustandsprüfung

Nach 6 Jahren führen wir eine Wartung mit Zustandsprüfung durch. Diese ist vom BAG vorgeschrieben. Auch hier kommen wir automatisch auf Sie zu.

Zyklus wiederholt sich

Nach sechs Jahren beginnt der Zyklus wieder von vorne und es findet nach einem weiteren Jahr wieder eine Konstanzprüfung statt.

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie bei allen Anliegen gerne persönlich. Falls Sie Interesse an unseren Produkten haben, erstellen wir für Sie gerne ein individuelles, massgeschneidertes, sowie kosten- und nutzenoptimiertes Angebot.